22.03.2018

Rechtspolitik

Justiz stärken – Vertrauen sichern
Das in unserer Verfassung verankerte Rechtssystem ist die Grundlage für unsere demokratische, freiheitliche Gesellschaft. Wir können stolz auf dieses System sein, ganz besonders, wenn man es mit anderen Staaten vergleicht. Unsere Justiz ist den Bürgerinnen und Bürgern ein verlässlicher Partner. Das Vertrauen der Bürgerschaft in Recht und Justiz muss gepflegt und weiter ausgebaut werden. Dazu gehören drei Grundbegriffe: Prävention, Vollzug und Resozialisierung.

Prävention
Investitionen in Prävention lohnen sich, jeder Euro, der diesbezüglich investiert wird, hilft, Kriminalität zu bekämpfen und den Rechtsstaat zu stärken. Die Präventionsarbeit muss ressortübergreifend verankert sein und Bürgerbeteiligung einschließen. Eine effektive Kriminalitätsprävention kann niemals allein durch den Staat und seine Sicherheitsorgane geleistet werden. Sie ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
In Hessen gibt es seit 1992 einen Landespräventionsrat, in dem Polizei, Justiz, Experten für Bildung und für soziale Fragen sowie Vertreter der Jugend, der Wissenschaft und der Kommunen in verschiedenen Arbeitsgruppen zusammenarbeiten. Es gibt 177 kommunale Gremien und Zusammenschlüsse. Außerdem gibt es sehr viele Präventionsprojekte wie beispielsweise die Schülergerichte oder die Präventionskonferenzen in den Kommunen und Gemeinden, bei denen Mitglieder der Gesellschaft miteinander beraten und versuchen, schwierige Situationen im Vorfeld zu entschärft. Ein weiterer wichtiger Baustein sind die Häuser des Jugendrechts, deren Ziel es ist, Jugendliche nicht aufgrund von Bagatellvergehen in die Kriminalität abrutschen zu lassen. Mit der Eröffnung eines vierten Hauses wurde dieser Bereich 2017 deutlich ausgeweitet.

Opferschutz
In kaum einem anderen Bundesland wird so viel für den Opferschutz getan wie in Hessen. Die Mittel dafür sind stark erhöht worden. Für die psychosoziale Prozessbegleitung stehen zusätzlich 250.000 Euro zur Verfügung. Außerdem sollen die Mittel für die hessischen Opferhilfevereine, die jetzt 660.000 Euro betragen, dauerhaft um 100.000 Euro erhöht werden.
In Hessen gibt es pro Jahr 7.000 Fälle von häuslicher Gewalt. Deshalb wurde in der Vergangenheit in den Schutz vor häuslicher Gewalt viel investiert. Mit Erfolg. Daran knüpfen wir an, indem weitere 100.000 Euro in eine Schutzmaßnahme fließen.

Vollzug und Resozialisierung
Resozialisierung und Opferschutz sind zwei Seiten derselben Medaille. Opferschutz zu fördern, heißt auch in Resozialisierung zu investieren. Deshalb wurde 2015 die Resozialisierung als Vollzugsziel in das Hessische Strafvollzugsgesetz aufgenommen und Mittel in Höhe von insgesamt 1,45 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Besonders hinweisen möchte ich auf die Ausbildungs- und Arbeitsbetriebe innerhalb der JVA, die den Gefangenen eine berufliche Zukunft und Möglichkeiten nach der Entlassung bieten. Und auch in die Deradikalisierung von islamistischen Gefangenen sind zusätzliche Mittel geflossen.

Die Justiz stärken
Die Arbeitskräfte im Bereich der Justiz – die Bediensteten, die Richterinnen und Richter sowie Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten – sind eine tragende Säule unseres Staates. Sie müssen Wertschätzung und Unterstützung erfahren. In den vergangenen Jahren wurden zusätzliche Stellen geschaffen. In den JVAs gibt es Zulagen für besondere Tätigkeitsbereiche und Unterstützung bei starker Belastung. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 werden im Bereich Justiz über die Legislaturperiode abermals insgesamt 500 Stellen mehr geschaffen. Damit ist für die Sicherheit in Hessen, was den Justiz- und Innenbereich angeht, so viel getan worden wie lange nicht.

Mehr Service durch Digitalisierung
Um die Verbindung der Bürgerinnen und Bürger zur hessischen Justiz zu stärken, wird ein digitaler Servicepoint eingerichtet. Er wird die bestehenden Serviceangebote vor Ort ergänzen, Wege gerade im ländlichen Raum verkürzen und den Bürgerinnen und Bürgern viel Fahrtzeit ersparen. Durch die Bündelung von Anfragen in einer zentralen Auskunftsstelle werden außerdem Zuständigkeitsbarrieren abgebaut und Verfahrensfragen vereinfacht.

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